Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob einer Partei für die Kostenrekursbeantwortung Kostenersatz zusteht.
Rechtsgrundlagen: § 41 ZPO; § 50 ZPO; § 55 ZPO
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob einer Partei für die Kostenrekursbeantwortung Kostenersatz zusteht.
Rechtsgrundlagen: § 41 ZPO; § 50 ZPO; § 55 ZPO
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