Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung thematisiert der OGH die Frage, ob obligatorische Pflichten Dritter gegen den Treuhänder diesen zur gerichtlichen Hinterlegung gem § 1425 ABGB ermächtigen.
Rechtsgrundlagen: § 1002 ABGB; § 1425 ABGB