Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob trotz der Neufassung der Stiftungsurkunde in Form eines Notariatsaktes die Vorlage einer separaten Urkunde notwendig ist.
Rechtsgrundlagen: § 39 Abs 3 PSG; § 51 Abs 1 GmbHG; § 148 Abs 1 AktG