Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung hatte der OGH Risikoausschlussvereinbarungen der Bedingungen für Berufshaftpflichtversicherungen für Finanzdienstleister einer Analyse zuzuführen.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 WAG; § 20 Abs 5 WAG; § 1 KMG; § 11 KMG; § 158b VersVG