Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich der OGH mit der Zulässigkeit der Verkürzung von Verjährungsfristen gegenüber Verbrauchern in AAB für Wirtschaftstreuhänder zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 1 Z 9 KSchG; § 344 UGB