Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob eine mutmaßliche Einwilligung eines vollnarkotisierten Patienten fingiert werden kann, wenn sich im Laufe der OP eine unvorhersehbare Änderung des Operationsverlaufs ergibt.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1299 ABGB; § 1325 ABGB