§ 3 Abs 2 Z 2 MRG
Der OGH stellt mit seiner Entscheidung eindeutig fest, dass Erhaltungsarbeiten dem Vermieter ungeachtet der Höhe der wirtschaftlichen Kosten zuzurechnen sind, wenn es erhebliche Gesundheitsgefährdungen abzuwenden gilt.
§ 3 Abs 2 Z 2 MRG
Der OGH stellt mit seiner Entscheidung eindeutig fest, dass Erhaltungsarbeiten dem Vermieter ungeachtet der Höhe der wirtschaftlichen Kosten zuzurechnen sind, wenn es erhebliche Gesundheitsgefährdungen abzuwenden gilt.