Zusammenfassung: In vorliegender Rechtssache hatte sich der VwGH der Frage zuzuwenden, ob eine Vorschreibung von KESt betreffend jenen Betrag, für welchen eine Anrechnung tatsächlich nicht möglich ist, eine gemeinschaftswidrige Belastung der Muttergesellschaft bedeutet.
Rechtsgrundlagen: § 94a EStG; § 95 EStG; § 21 Abs 1 Z 1 KStG; Art 10 DBA Öst-GB; Art 49 EG; Art 63 EG