§ 611 Abs 2 Z 2 ZPO
Klausegger widmet seinen Beitrag dem Schiedsverfahren. Kündigt sich unter Zugrundelegung der Entscheidung OGH 3 Ob 122/10b eine Judikaturwende hinsichtlich der Überprüfung des Beweisverfahrens bzw. der Beweiswürdigung an?
§ 611 Abs 2 Z 2 ZPO
Klausegger widmet seinen Beitrag dem Schiedsverfahren. Kündigt sich unter Zugrundelegung der Entscheidung OGH 3 Ob 122/10b eine Judikaturwende hinsichtlich der Überprüfung des Beweisverfahrens bzw. der Beweiswürdigung an?