Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob eine Bank Aufklärungspflichten verletzt, wenn ein Treuhänder die Übernahme der Treuhandschaft zurückweist und die Bank Informationen über die Gründe der Ablehnung nicht an ihren Auftraggeber weiterleitet.
Rechtsgrundlagen: § 880a ABGB; § 1020 ABGB; § 1295 ABGB; § 1302 ABGB