Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage der Haftung des Erfüllungsgehilfen zu. Ist Eigenhaftung anzunehmen?
Rechtsgrundlagen: § 1313a ABGB
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage der Haftung des Erfüllungsgehilfen zu. Ist Eigenhaftung anzunehmen?
Rechtsgrundlagen: § 1313a ABGB
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