Zusammenfassung: Rechberger erhebt den Streitgegenstand zum zentralen Element seines Beitrags und geht dabei auf die Streitgegenstandstheorie näher ein.
Rechtsgrundlagen: § 226 ZPO; § 411 ZPO
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Zusammenfassung: Rechberger erhebt den Streitgegenstand zum zentralen Element seines Beitrags und geht dabei auf die Streitgegenstandstheorie näher ein.
Rechtsgrundlagen: § 226 ZPO; § 411 ZPO
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