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Schadenersatz: Subjektiv-konkrete Berechnung des Wertes volatiler Wertpapiere

SchadenersatzrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Anmerkung)ecolex 2011/349ecolex 2011, 902 - 903 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, wie sich der Schaden bei volatilen Wertpapieren berechnet. Ist der gemeine Wert heranzuziehen?

Rechtsgrundlagen: § 1323 ABGB; § 1332 ABGB

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