Zusammenfassung: Das erkennende Gericht stellt mit seinem Judikat eindeutig klar, dass nunmehr das Schriftformgebot auf Interzessionsfälle auch außerhalb von Verbraucherkreditgeschäften geboten ist.
Rechtsgrundlagen: § 1346 ABGB; § 1347 ABGB; § 1406 ABGB; § 25c KSchG; § 25d KSchG