Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der OGH der Frage zuzuwenden, ob es eines neuerlichen Beschlusses der Hauptversammlung bedarf, wenn Sacheinlagen vor der Anmeldung einer Kapitalerhöhung veräußert werden. Betrifft konsequent der Nachweis der freien Verfügbarkeit auch das durch die Veräußerung entstandene Kapital?
Rechtsgrundlagen: § 28 AktG; § 29 AKtG; § 149 AKtG