Zusammenfassung: Die Verfasserin behandelt das Judikat OGH 11. 5. 2010, 4 Ob 29/10 h aus verbraucherschutzrechtlicher Perspektive. Dabei schenkt sie dem Anwendungsvorrang der Ziffer 20 des UWG-Anhangs hinsichtlich einer Ankündigung als 0 % Finanzierung Beachtung.
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