Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat setzt sich mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung von Schiedssprüchen als Exekutionstitel iZm dem Einspruch des Verpflichteten im vereinfachten Bewilligungsverfahren auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 1 Z 16 EO; § 54 Abs 2 EO; § 606 Abs 6 ZPO; § 607 ZPO