Zusammenfassung: Die Autorin befasst sich mit der Frage der Prozesskosten im Lichte der Abgabe einer außergerichtlichen Aufrechnungserklärung. Diese muss als Tilgung der Hauptschuld angesehen werden und beeinflusst die Notwendigkeit der Prüfung des hypothetischen Prozessausgangs.
Rechtsgrundlagen: § 50 Abs 2 ZPO; § 273 ZPO; § 41 Abs 1 ZPO