§ 87 UrhG
Dieser Beitrag analysiert die verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Bedenken an der Auskunftspflicht der Access Provider nach § 87 b Abs 3 UrhG gegenüber Inhabern von Urheber- oder Leistungsschutzrechten unter Bezugnahme auf die Entscheidung LSG/Tele2 und berichtet über Reformvorschläge zu diesem Thema, va zur Frage nach dem Richtervorbehalt.