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3-jährige Verjährungsfrist des Unterhaltsregressanspruchs auch bei Unterhaltsvorschuss nach UVG

UnterhaltsrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/232ecolex 2010, 658 Heft 7 v. 1.7.2010

§ 1042 ABGB; § 1480 ABGB; § 26 Abs 3 UVG

Der OGH prüfte die Frage, ob die 3-jährige Verjährungsfrist auch für getilgte Unterhaltsansprüche und für Unterhaltsregressansprüche des Scheinvaters bei Unterhaltsvorschüssen durch den Bund gilt.

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