Art 5 Nr 1 EuGVVO
Der EuGH hat mit dem Urteil "Color Drack" eine Anwendungsfrage des Art 5 Nr. 1 EuGVVO geklärt und die Zuständigkeit der Gerichte festgelegt, wenn ein Vertrag in mehreren Mitgliedstaaten zu erfüllen ist. Der Beitrag gibt einen Überblick über die bisherige Rsp und den Meinungsstand zu diesem Thema und stellt abschließend Überlegungen zur sachlichen Rechtfertigung von Art 5 Nr. 1 EuGVVO an.