§ 521 ZPO
Der OGH prüfte, unter welchen Voraussetzungen tatsächlich eine Vollbeendigung der bekl GmbH, also der Verlust ihrer Rechtspersönlichkeit, gegeben ist und ob ein Vergreifen in der Entscheidungsform die Zulässigkeit und die Behandlung des erhobenen Rechtsmittels beeinflusst.