Zusammenfassung: Handig untersucht in seinem Beitrag die Frage, welche Gesellschafter einer GesBR, die gewerberechtliche Tätigkeiten ausübt, welche Gewerbeberechtigungen brauchen. Weiters beleuchtet er Anwendungsfälle der GesBR, in denen eine Gewerbeberechtigung überhaupt nicht erforderlich ist.
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