§ 468 ZPO; § 27 AngG; § 1162 ABGB
Hier beschäftigte sich der OGH mit Fragen iZm der rechtzeitigen Geltendmachung von Verfahrensfehlern im Berufungsverfahren, der Zulässigkeit eines bloß bedingt gestellten Antrages auf Anberaumung einer Berufungsverhandlung und der Beurteilung des Entlassungsgrunds der Vertrauensunwürdigkeit. Oberhammer kritisiert in seiner Anmerkung die vorliegende Entscheidung.