Zusammenfassung: Peter Bydlinski stellt die Reform der §§ 983 ABGB durch das DaKRÄG in den Mittelpunkt seiner Arbeit. Dabei beleuchtet er sowohl die alte Rechtslage und gibt weiters eine Einschätzung der Beachtlichkeit der Neuregelung für Dauerschuldverhältnisse ab.
Rechtsgrundlagen: VKrG; RL 2008/48/EG ; DaKRÄG; § 983 ABGB