§ 1438 ABGB; § 19a RAO; § 504 Abs 4 ZPO
In vorliegender Rechtssache war die Aufrechnung von Kostenersatzansprüchen einer Partei mit der Honorarforderung eines Rechtsanwalts beherrschendes Thema. Wie ist vorzugehen, wenn das Urteil wegen einer außerordentlichen Revision noch nicht rechtskräftig geworden ist?