§ 922 ABGB; § 1165 ABGB; § 1489 ABGB; § 1497 ABGB
Gegenständlich war vom OGH zu klären, ob dem Vertreter des Werkbestellers mündlich mitgeteilte Schäden hinsichtlich später eintretender Schäden als Verschweigen des Mangels anzusehen ist.
§ 922 ABGB; § 1165 ABGB; § 1489 ABGB; § 1497 ABGB
Gegenständlich war vom OGH zu klären, ob dem Vertreter des Werkbestellers mündlich mitgeteilte Schäden hinsichtlich später eintretender Schäden als Verschweigen des Mangels anzusehen ist.