§ 471 ABGB; § 1440 ABGB; § 1 UGB; § 344 UGB; § 369 UGB
Vorliegendes Judikat befasst sich umfassend mit dem unternehmerischen Zurückbehaltungsrecht. Dabei wird eine Abgrenzung zum Retentionsrecht vorgenommen und die Zugehörigkeit von Geschäften zum Unternehmen, das Erlöschen des Zurückbehaltungsrechts und die Anwendbarkeit auf freie Berufe behandelt.