§ 78 UrhG; § 86 UrhG; § 1041 ABGB
In vorliegender Sache war die konsenslose Veröffentlichung eines Bildnisses iZm der Verwertung des geldwerten Aussehens eines Fotomodells und dem Ausnutzen dessen Bekanntheitsgrads zu thematisieren. Besteht insofern ein Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB auch in Höhe des doppelten Entgelts?