Zusammenfassung: Die Autorin behandelt Fragen der vertraglichen Ausgestaltung des Rechts, vom Werkbesteller Sicherstellung zu fordern. Wie verhalten sich insofern Regelungen des ABGB zu denen der ÖNORM B-2110 hinsichtlich Konkretisierung, Höhe und Kosten der Sicherstellung?
Rechtsgrundlagen: § 1170b ABGB; ÖNORM B-2110