RL 97/7/EG ; FernabsatzRL; §§ 5 a ff KSchG
Der EuGH hatte sich mit der Kostenauferlegung in Folge des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages zu beschäftigen. Ist dieses Vorgehen mit der FernabsatzRL vereinbar? Welche Auswirkungen ergeben sich in Bezug auf österreichisches Konsumentenschutzrecht?