§ 22 PatG; § 390 EO; § 351c ASVG
Vorliegendes Judikat behandelt Fragen der Unterlassung des Feilhaltens von Medikamenten. Steht es dem Beklagten offen, durch Erbringung einer Sicherheitsleistung der drohenden einstweiligen Verfügung zu begegnen?
§ 22 PatG; § 390 EO; § 351c ASVG
Vorliegendes Judikat behandelt Fragen der Unterlassung des Feilhaltens von Medikamenten. Steht es dem Beklagten offen, durch Erbringung einer Sicherheitsleistung der drohenden einstweiligen Verfügung zu begegnen?