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Inkompatibilität von Richteramt und Vorsitz in der Schlichtungsstelle

ZivilprozessrechtAufsatzMichael Zach, Fachanwalt für Medizinrecht in Mönchengladbachecolex 2010, 131 - 133 Heft 2 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: Michael Zach behandelt die Unbefangenheit des Richters als Vorsitzender in der Schlichtungsstelle im Lichte des § 19 Abs 2 JN. Ist es vertretbar, dass ein Richter mit beiden Funktionen im selben Gerichtssprengel versehen wird?

Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 2 JN

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