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Einzelanfechtungsbefugnis des Absonderungsgläubigers (dt Arrestpfand)

ZivilrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/49ecolex 2010, 153 - 154 Heft 2 v. 1.2.2010

§ 37 KO; Art 15 EiInsVO; § 916 dZPO

Vorliegendes Erkenntnis behandelt die Einzelanfechtungsbefugnis. Verliert der Anfechtungsgläubiger aufgrund des Anfechtungsmonopols des Masseverwalters sein Recht? Wie ist die Sache zu beurteilen, wenn dem Gläubiger ein Arrestpfandrecht iSd § 916 dZPO zusteht?

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