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Schulbustüren als gefährliche Sachen - Zur E des OGH 7 Ob 159/08w

VersicherungsrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Gunter Ertl, Senatspräsident OLG Wien iR.ecolex 2010, 14 - 15 Heft 1 v. 1.1.2010

Vorliegende Entscheidung hatte die Verletzung eines Kindes durch den Schliessvorgang einer Schulbustür in schadenersatzrechtlichem Kontext zu beurteilen. Fraglich war insofern, ob die KfZ-HaftpflichtV oder die HaushaltsV heranzuziehen ist.

OGH 7 Ob 159/08w

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