Zusammenfassung: In vorliegender Sache wurden als Voraussetzung für den Ausgleichsanspruch die Bezugsverpflichtung für die Shopprodukte gegenüber dem Mineralölkonzern erachtet. Wie ist insofern die Beschränkung der unternehmerischen Freiheit durch gemeinsame Werbung an der Tankstelle zu sehen?
Rechtsgrundlagen: § 24 HVertrG