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Offenlegung iSd § 33 FinStrG erfordert vom Abgabepflichtigen eine Offenlegung im Zusammenhang

SteuerrechtJudikaturMag. Christoph Marchgraber, WU Wien; Mag. Norbert Schrottmeyer, StB, WP; Mag. Beate Stocker, StB (Bearbeitung)ecolex 2010/448ecolex 2010, 1196 - 1197 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat stellt die Offenlegung abgabenrechtlich relevanter Umstände in den Mittelpunkt. Fraglich war insofern, ob die auf eine Betriebsprüfung folgenden Steuererklärungen ausreichend offengelegt wurden.

Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 1 FinStrG

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