Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat widmet sich der Frage, ob ein Zinsentgang aufgrund der mangelhaften Beratung iZm mit dem Erwerb von Wertpapieren eine Nebenforderung gem § 54 Abs 2 JN darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 2 JN
Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat widmet sich der Frage, ob ein Zinsentgang aufgrund der mangelhaften Beratung iZm mit dem Erwerb von Wertpapieren eine Nebenforderung gem § 54 Abs 2 JN darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 2 JN