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Unrichtige Auskunft über den Schädiger begründet Haftung nach § 1300 ABGB

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/387ecolex 2010, 1049 - 1050 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die Haftung eines Hausverwalters, der eine Falschauskunft erteilt, um eine Schadensverfolgung zu beeinflussen, für vorprozessuale Kosten zu klären.

Rechtsgrundlagen: § 1300 ABGB

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