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Kein Benützungsentgelt bei verzögerter Rückstellung der dienstbaren Sache

ZivilrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/383ecolex 2010, 1045 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Vorliegendes Erkenntnis behandelt in Bezug auf ein Fruchtgenussrecht die Frage, ob aufgrund der verzögerten Rückstellung, in Ermangelung besonderer Vereinbarungen hinsichtlich der Rückstellungsverpflichtung, ein Benützungsentgelt gebührt.

Rechtsgrundlagen: § 509 ABGB; § 1041 ABGB

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