Zusammenfassung: Im Rahmen des vorliegenden Judikates hatte das Gericht die Zusammenrechnung von Ersatzansprüchen mehrerer Kartellgeschädigter unter tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten und Zusammenhängen im Lichte des § 55 Abs 1 Z 1 JN zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 2 JN; § 55 JN; § 11 Z 1 ZPO; § 18 Abs 1 Z 1 KartG; Art 81 EGV