§ 364a ABGB
Unter Bezugnahme der E OGH 2 Ob 57/09k beschreiben die Autoren die Stellung des nachträglich hinzugezogenen Nachbarn in Bezug auf Lärmemissionen durch eine Eisenbahnanlage. Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Duldungspflicht gesundheitsschädlicher Immissionen in Frage?