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Ansässigkeitsbescheinigung als (unabdingbare) Voraussetzung für Entlastung an der Quelle?

SteuerrechtJudikaturMag. Elisabeth Titz, Assistentin am Institut für Öst. und Internationales Steuerrecht, WU Wienecolex 2009/319ecolex 2009, 804 - 805 Heft 9 v. 1.9.2009

§§ 2 - 4 DBA EntlastungsVo

Im vorliegenden Erkenntnis hat es der VwGH als zwingend angesehen, dass eine von der ausländischen Behörde ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung iSd. DBA-EntlastungsVo vorliegt. Andernfalls ist der Abzugsverpflichtete zur Haftung heranzuziehen.

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