§ 151 KO; § 156 KO; § 164 KO; § 35 EO; § 128 UGB; § 161 UGB
Der OGH hatte über den Anspruch gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter im Spannungsfeld eines Versäumungsurteils zu entscheiden. Weiters war zu befinden, ob dem Gesellschafter die Oppositionsklage zur Verfügung steht.