Zusammenfassung: Der Verfasser betrachtet das Korruptionsstrafrecht in Bezug auf den Amtsträgerbegriff und stellt fest, unter welchen - eingeschränkten - Voraussetzungen Abgeordnete gesetzgebender Körperschaften darunter zu subsumieren sind. Abschließend setzt er die Privilegierungen in einen kritischen Vergleich mit der internationalen Rechtsordnung.