§ 879 ABGB; § 1053 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass wenn mit der Zahlung eines einmaligen Entgelts ein zeitlich unbegrenztes Gebrauchsrecht an einer Computersoftware eingeräumt und keine Vereinbarung eines weiteren Leistungsaustausches getroffen wurde, das Recht auf Vertragsauflösung im Fall der Konkurseröffnung über den Lizenznehmer sittenwidrig sei.