§ 502 ZPO; § 381 EO
Diesfalls verneint der OGH eine im Interesse der Rechtssicherheit zu korrigierende Fehlbeurteilung.
OGH 6 Ob 275/08x
§ 502 ZPO; § 381 EO
Diesfalls verneint der OGH eine im Interesse der Rechtssicherheit zu korrigierende Fehlbeurteilung.
OGH 6 Ob 275/08x