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Rsp-Änderung: Amtshaftungsprivileg für in Pflicht genommene juristische Person

RechtsprechungAmtshaftungUniv.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien; Dr. Harald Friedl, RAA (bearb. von)ecolex 2009/221ecolex 2009, 590 - 591 Heft 7 v. 1.7.2009

§ 1 Abs 2 AHG; § 9 Abs 5 AHG; § 2c TSG; § 5 TSG

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH u.a. fest, dass der Flughafenbetreiber, welcher aufgrund einer nach dem TSG erlassenen Kundmachung Tierseuchenteppiche auflegt, als ein in Pflicht genommenes Unternehmen zur Besorgung hoheitlicher Aufgaben tätig sei. Aus einem fehlerhaften Hoheitsakt könne grundsätzlich nur ein Amtshaftungsanspruch abgeleitet werden.

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