§ 477 ZPO; § 492 Abs 1 ZPO
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage der Zulässigkeit bzw. Wirksamkeit eines einseitigen nachträglichen Verzichts auf eine einmal beantragte mündliche Berufungsverhandlung.
§ 477 ZPO; § 492 Abs 1 ZPO
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage der Zulässigkeit bzw. Wirksamkeit eines einseitigen nachträglichen Verzichts auf eine einmal beantragte mündliche Berufungsverhandlung.