Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag nimmt Bezug auf das am 31.3.2009 kundgemachte SteuerreformG 2009, welches eine rückwirkend für nach dem 31.12.2008 endende Lohnzahlungszeiträume wirksam gewordene Tarifsenkung enthält. Der Autor untersucht an dieser Stelle die Auswirkungen bei echten und unechten Nettolohnvereinbarungen und nimmt eine Abgrenzung derselben vor.
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